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So habe ich mir die Rechtssprechung in einem demokratischen Land vor meinen hier beschriebenen Erfahrungen vorgestellt:
Nürnberg, 08.05.2008 - Mieter haben ein Recht darauf, dass Sie in ihrer Wohnung nicht bespitzelt werden können. Verstößt der Vermieter gegen das Mieter-Recht auf Privatsphäre, so hat der Mieter Anspruch auf eine 100-prozentige Mietminderung und kann die Wohnung auch kündigen, urteilte nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de das Amtsgericht München (Az.: 473 C 18682/06).
Quelle: http://www.eulenspiegel-news.eu/verbraucher-recht-tipps-info/6639/ |
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