amtsgericht-buxtehude-prozess
  Abmahnung Vermieter
 
8. Mai 2007
- Verhaltensbedingte fristlose Kündigung -

Sehr geehrter Herr #####,

bei mehrfachen Begehungen der Wohnanlagen ##### haben wir festgestellt, dass Sie durch auffällige schriftliche Bemerkungen an den Fenstern Ihrer angemieteten Wohnung das Ansehen Ihrer Wohnanlage und auch der [Vermietername] schädigen. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihr Verhalten vertragswidrig ist und zur Kündigung führen kann.

Ihnen wird hiermit von der [Vermietername] wegen vertragswidrigen Verhaltens eine

Abmahnung

erteilt.

Die [Vermietername] fordert Sie ausdrücklich auf, dieses Fehlverhalten künftig zu unterlassen, insbesondere keine schriftlichen Bemerkungen an den Fenstern oder anderen sichtbaren Objekten anzubringen!

Vorsorglich teilen wir mit, dass bei weiteren künftigen vertragswidrigen Verhaltensweisen die fristlose Kündigung erfolgen wird.

Hochachtungsvoll

[Vermietername]
(Unterschrift Herr S.)

 
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