amtsgericht-buxtehude-prozess
  Betreuung Antwort 3
 
#####, 21614 Buxtehude                          Buxtehude, den 03.05.2006
Telefon: 04161/##### 
eMail:#####@#####.##


Amtsgericht Buxtehude
Postfach 11 52
21601 Buxtehude




Geschäftsnummer NZS 9XVII 9/06

Sehr geehrte Damen und Herren,

Zu Ihrem Schreiben vom 27.03.06 und dem als Anlage beigefügten Schreiben des Gesundheitsamts Stade nehme ich wie folgt Stellung.

Zum Verhalten des Gesundheitsamts Stade sowie des Mitarbeites des Gesundheitsamts Stade, Herrn M#####

Es werden seit längerer Zeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von Polizeibehörden bzw. Nachrichtendiensten Straftaten gegen meine Person verübt. Hierüber habe ich die eigentlich zuständigen Ermitlungsbehörden (Polizei, Ministerium für Inneres, Staatsanwaltschaft usw.) informiert. Es gehört offenbar zur Strategie der beteiligten Ermittlungsbehörden den Sozialpsychatrischen Dienst einzuschalten um mich einzuschüchtern und unglaubwürdig zu machen.

Herr M##### vom sozialpsychatrischen Dienst hat mich einmal ohne Anmeldung besucht. Ich habe versucht Ihn davon zu überzeugen, daß für die Ermittlungen betreffend der an mir begangenen Straftaten die Strafverfolgungsbehörden, insbesondere die Staatsanwaltschaft(en), zuständig sind. Herr M##### hatte dabei ein von mir geschriebenen Brief bei sich der vertrauliche und persönliche Inhalte hatte und ausschließlich für die Ermittlungsbehörden bestimmt war. Herr M##### versuchte mir einzureden daß ich unter 'Verfolgungswahn' leide. Eine Begründung für diese nach ca. 10 Minuten gestellte 'Diagnose' konnte er mir allerdings nicht nennen. Ein sachliches Gespräch mit Herrn M##### erschien mir nicht möglich. Ich habe Herrn M##### ausdrücklich mitgeteilt daß ich kein Interesse an weiteren Gesprächen mit Ihm habe. Herr M##### hat mich jedoch trotzdem mehrfach unangemeldet aufgesucht und mich angeschrieben. Meistens stand dies in Zusammenhang mit Schreiben die ich an Polizeibehörden bzw. Staatsanwaltschaft(en) gesendet habe.

Bei den an mir begangenen Straftaten handelt es sich unter anderen um Folter - selbst bei der großzügigsten Auslegung dieses Wortes. Es sprechen alle Indizien dafür daß Nachbarwohnung(en) benutzt wurden und werden. Da die Staatsanwaltschaft nach meinen Kenntnisstand bisher keinerlei Ermitlungen durchführt, habe ich Herrn S##### um die Beantwortung einiger Fragen gebeten. Da eine Zusammenarbeit der [Vermietername] mit den polizeilichen Behörden/Nachrichtendiensten meiner Meinung nach sehr wahrscheinlich ist, habe ich einige Informationen und Indizien betreffend der an mir begangenen Straftaten sowie der verwendeten Methoden mitgeschickt. Anstatt einer Beantwortung der Fragen bekam ich ein Schreiben, daß man das Gesundheitsamt unterrichtet hat.

Zum Verhalten der Staatsanwaltschaft Stade

Die Staatsanwaltschaft ist Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsbehörde. Sie ist Herrin des Ermittlungsverfahrens und trägt somit die Verantwortung für Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit, aber auch für die Gründlichkeit des Ermittlungsverfahrens sowie dessen schnelle Durchführung. Oberste Maxime ist dabei das Legalitätsprinzip gem. § 152 StPO. Gem. § 143 Abs. 1 GVG wird die örtliche Zuständigkeit der Beamten der Staatsanwaltschaft durch die örtliche Zuständigkeit des Gerichts bestimmt, für das sie bestellt sind. Sie verfolgt Straftaten, die in ihrem Bezirk oder die von Tätern mit Wohnort in ihrem Bezirk begangen wurden. Abs. 4 des vorgenannten Paragraphen lässt Ausnahmen zu.

Ich habe unter anderem die Staatsanwaltschaft mehrfach über die an mir verübten Straftaten informiert. Ich bekam jedoch grundsätzlich keine Stellungnahme zu den von mir erhobenen Vorwürfen. Zuletzt habe ich die Staatsanwaltschaft in einem 20seitigen Bericht ausführlich über an mir und anderen Personen begangenen Straftaten informiert. Obwohl es sich teilweise um schwerwiegendste Straftaten handelt bekam ich keine Antwort auf mein Schreiben. Ich habe noch viermal schriftlich um Stellungnahme gebeten habe jedoch auch daraufhin keine Antwort erhalten. Stattdessen wurde ich weiterhin von den Polizeibehörden/ Nachrichtendienst  terrorisiert und gefoltert (insbesondere durch massiven Schlafentzug).

Zum Betreuungsverfahren

Nach mir inzwischen vorliegenden Informationen ist es üblich, daß der Betroffene eines Betreuungsverfahrens Nachricht vom Gericht erhält, Ich möchte daher ausdrücklich mitteilen, daß ich außer dem Schreiben vom 27.03.06 kein weiteres Schreiben erhalten habe. Ich gehe allerdings davon aus, daß schon seit längerem 'Kommunikationsmöglichkeiten' (Post, Fax, eMail, Telefon) von Polizeibehörden/Nachrichtendienst beeinflußt werden. Dafür spricht u. a. auch daß in der '2. Benachrichtigung' des Gesundheitsamtes in keinster Weise auf mein am 24.01.2006 gesendetes Fax eingegangen wurde.

Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, daß sich sämtliche von mir mündlich oder schriftlich zu der Angelegenheit getätigte Äußerungen auf den 20-seitigen Bericht beziehen, den ich persönlich bei der Staatsanwaltschaft eingeworfen habe und per Einschreiben an das Parlamentarische Kontrollgremium gesendet habe (Vom PKG habe ich auch keine Antwort erhalten, so daß ich nicht weiß ob mein Schreiben dort angekommen ist!).

Abschließend bitte ich um eine Eingangsbestätigung sowie eine Bestätigung, daß vom Amtsgericht Buxtehude außer dem Schreiben vom 27.03.2006 kein weiteres Schreiben an mich gesendet wurde.

Anlagen:
Mein letztes Schreibe an die Staatsanwaltschaft Stade
Schreiben des Landkreises Stade vom 17.01.2006
Meine Antwort vom 24.01.2006
Schreiben des Landkreises Stade vom 01.02.2006
Meine Antwort vom 07.02.2006


Mit freundlichen Grüßen

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